Ab 1. Oktober 2022 verpflichtend

Heizungsprüfung und hydraulischer Abgleich

Heizungsprüfung und hydraulischer Abgleich 04.10.2022

Die Bundesregierung hat am 24. August 2022 mehrere Verordnungen beschlossen, um die Energieversorgung in der aktuellen Gasmangellage zu sichern. Eine davon, die beiliegende Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV), ist für das SHK-Handwerk von unmittelbarer Bedeutung.

Die EnSimiMaV verpflichtet Gebäudeeigentümer in den nächsten beiden Jahren, Maßnahmen zur Verbesserung erdgasbetriebener Heizungsanlagen in ihren Gebäuden zu treffen. Sie sollen u.a. ihre Heizungseinstellungen überprüfen und ggf. optimieren. Gaszentralheizungen in größeren Gebäuden müssen zudem hydraulisch abgeglichen und technisch veraltete, ineffiziente Heizungspumpen ausgetauscht werden. In einem vereinfachten Verfahren ist (visuell) zu prüfen:

  • ob die zum Betrieb einer Heizung einstellbaren technischen Parameter für den Betrieb der Anlage zur Wärmeerzeugung hinsichtlich der Energieeffizienz optimiert sind,
     
  • ob die Heizung hydraulisch abzugleichen ist,
     
  • ob effiziente Heizungspumpen im Heizsystem eingesetzt werden oder
     
  • inwieweit Dämmmaßnahmen von Rohrleitungen und Armaturen durchgeführt werden sollten

Weitere Informationen sowie verschiedene Dokumente finden Sie unter: https://www.zvshk.de/technik/news/heizungs-klima-lueftungstechnik/details/artikel/7682-heizungspruefung-und-hydraulischer-abgleich/

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