Neue Regeln zur Entsorgung von Dämmmaterial ab 30. September 2016

30.09.2016

Seit 30. September gelten neue Regeln für die Entsorgung von Dämmmaterial, die das Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) enthalten. Bereits seit 2013 gilt diese Chemiekalie als schwer biologisch abbaubarer Schadstoff, welches in Airpop, Styrodur und auch Styropor vorhanden ist und noch bis 2015 verbaut wurde.

Diese Abfälle, die bei Abbruch oder Sanierungsmaßnahmen getrennt zu sammeln sind, dürfen nur noch in Abfallverbrennungsanlagen behandelt werden, die über eine entsprechende Zulassung verfügen. Es ist dadurch teils mit erheblichen Mehrkosten für die Entsorgung zu rechnen. Diese Mehrkosten sollten ggfs. in der Kalkulation von Angeboten berücksichtigt werden, um sie an den Endkunden weiter geben zu können.

Es treten gehäuft Probleme bei der Entsorgung auf, bspw. wird das HBCD haltige Styropor nicht von Entsorgungsunternehmen abgenommen, eine Zwischenlagerung wird notwendig oder extreme Entsorgungskosten fallen an.

Nach einer optimalen Lösung dieser Situation wird derzeit noch gesucht.

Unter dem angegeben Link finden Sie finden Sie im Merkblatt des Umweltbundesamtes "HBCD - Antworten auf häufig gestellte Fragen", für weitere Informationen zu diesem Thema.

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