Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im SHK-Handwerk (Grundschulung)

12 Jan
2024

Beschreibung

Grundsätzlich hat auch im SHK-Handwerk ein Unternehmer dafür zu sorgen, dass bei der Installation seiner Anlagen oder von Komponenten, zugehörige elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter der Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft, den elektrotechnischen Regeln entsprechend, errichtet, geändert und instand gehalten werden.
Der Unternehmer hat ferner dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln den elektrotechnischen Regeln entsprechend betrieben werden.
Als Elektrofachkraft im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift gilt, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, seiner Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen, die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.

Die Teilnehmer sollen an elektrischen Einrichtungen und Betriebsmitteln von Heizungsanlagen, Trink- und Abwasseranlagen sowie von Raumlufttechnischen Anlagen und deren Komponenten z. B. an Brennern, Pumpen und deren Steuerungs- und Regelungseinrichtungen in Verbindung mit Arbeiten zum Erstanschluss und in Verbindung mit Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten selbständig arbeiten können.

Der Lehrgang findet an 6 Tagen statt:
freitags von 14:00 Uhr bis 20:15 Uhr und
samstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr.

Termine:
12. und 13. Januar 2024
19. und 20. Januar 2024
26. und 27. Januar 2024

Datum und Uhrzeit

12.01.2024, 14:00 - 27.01.2024, 15:00


Teilnahmegebühren

624,00 € - Mitglieder Fachverband 884,00 € - Regulär (zzgl. gesetzl. USt.)

Dokumente

Anmeldeformular , 130,4 KB Inhalte , 14,8 KB