Nachschulung Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im SHK-Handwerk

02 Feb
2024

Beschreibung

Wer die Qualifikation zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten erworben hat, muss nach drei Jahren zu einer Nachschulung antreten. Hierbei wird über neue Normen, Vorschriften und Richtlinien der Elektrotechnik informiert. Weiterhin wird geprüft, ob der Teilnehmer in der Lage ist, Fehler in Stromlaufplänen zu finden oder Messungen durchzuführen. Die Weiterbildung zur Elektrofachkraft befähigt aber nicht nur zum Anschließen und in Betrieb nehmen elektrischer Anlagenteile. Durch den Kurs wird ganz nebenher auch ein besseres Verständnis für die Funktionsweise elektronischer Komponenten gefestigt.

 

Datum und Uhrzeit

02.02.2024, 14:00 - 03.02.2024, 15:00


Teilnahmegebühren

364,00 € - Mitglieder Fachverband 434,00 € - Regulär (zzgl. gesetzl. USt.)

Dokumente

Anmeldeformular , 90,9 KB